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„Hilfe zur Selbsthilfe“ als pädagogisches Pflegekonzept

In unserer Betreuungsstätte wird nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ gearbeitet. Doch was heißt das eigentlich genau? Für uns steht die Teilhabe unserer Betreuten am täglichen Leben und in der Gesellschaft im Vordergrund. Das versuchen wir durch Persönlichkeitsentwicklung, die Unterstützung bei den alltäglichen Aufgaben und die Förderung der individuellen Fähigkeiten unserer Betreuten in der Förderstätte umzusetzen. Dabei ist die Würde und Individualität der Person die Grundlage unseres Denkens und Handelns.

Durch unsere Betreuungsangebote in Förderstätte und Wohnheim wollen wir unseren Betreuten die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Wir unterstützen sie dabei ihre individuellen Fähigkeiten zu entdecken, zu entwickeln und zu erhalten.
Unser Ziel ist Normalität in dem Sinne zu erreichen, dass die persönliche Beeinträchtigung, die ein Mensch durch seine Behinderung in seinen Lebensbereichen erfährt, durch unsere Unterstützung so gering wie möglich bleibt (sog. Normalitätsprinzip). Wir bieten den Betreuten Hilfe zur Selbsthilfe nach dem Grundsatz an:

„Soviel Hilfe wie nötig, so wenig wie möglich“.

Die Förderstätte stellt dabei den Arbeits- bzw. Beschäftigungsbereich dar. In einer entspannten Atmosphäre wollen wir den Teilnehmern Freude an einer Arbeit bzw. Tätigkeit sowie der persönlichen Leistung vermitteln. Die Teilnehmer können unterschiedliche Techniken und Fertigkeiten sowie den Umgang mit verschieden Materialien und Werkstoffen erlernen. Im Wohnheim liegt der Schwerpunkt auf alltagpraktischen Tätigkeiten und Fertigkeiten sowie auf der persönlichen Freizeitgestaltung. Die Bewohner werden bei den Aufgaben und Abläufen des Alltags angeleitet und aufgefordert, im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitzuarbeiten und Verantwortung zu übernehmen. Dies gilt z.B. für die Zubereitung von Mahlzeiten, die Ordnung im eigenen Bereich, die Mithilfe bei der Wäscheversorgung, das Einkaufen von Dingen für den persönlichen Bedarf wie auch für die Grundpflege.

Die Pflege, die jeder Betreuter in unterschiedlicher Form und Ausmaß benötigt, wird sowohl in der Förderstätte wie auch im Wohnheim sichergestellt. Dabei finden die aktuellen Pflege- und Expertenstandards Anwendung. Ziel unserer Förderung und Betreuung ist, unsere Betreuten im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten zu einem Leben mit größtmöglicher Selbständigkeit und Selbstbestimmung zu befähigen. Wir möchten ihnen dadurch zu mehr Lebensqualität verhelfen. Zum Wohl unserer Betreuten arbeiten wir hier mit den Angehörigen und/oder rechtlichen Betreuern eng zusammen. Darüber hinaus möchten wir dazu beitragen, dass die Integration von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft gefördert wird.

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